DIN 16247-1 und Alternative Systeme nach Anlage 2 SpaEfV

Der Gesetzgeber hat für kleine und mittlere Unterneh­men mit der Anlage 2 SpaEfV „Alternatives System“ eine komfortable Möglichkeit geschaffen, kostengünstig und einfach den Spitzenlastausgleich zu erhalten. Vom Initialaufwand und auch vom Ablauf ist die Einführung eines Alternativen Systems fast de­ckungsgleich mit dem Audit nach DIN EN 16247-1. Es hat jedoch den Vorteil, dass es in den Folgejahren nur noch gepflegt werden muss, während die Audits regel­mäßig wiederholt werden müssen. Zudem kann es in 2013 durch ein Schreibtischtestat zertifiziert werden, während Energieaudits noch mal durch ein teureres Vor-Ort-Audit zertifiziert werden müssen.

Schritt 1

Gemäß Anlage 2 SpaEfV hat das Unternehmen in ei­nem ersten Schritt die eingesetzten Energieträger zu erfassen und zu analysieren. Hierzu ist eine Bestands­aufnahme der Energieströme und Energieträger vorzunehmen. Zusätzlich sind wichtige Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen zu ermitteln. Die Ergebnisse sind in einer vorgegebe­nen Tabelle zu dokumentieren.

Schritt 2

In einem zweiten Schritt gilt es die Energie verbrau­chenden Anlagen und Geräte zu erfassen und zu ana­lysieren. Hierzu ist eine Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher vorzunehmen, die Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie der Nebenanlagen zu erfassen.

Für gängige Geräte, z.B. in den Bereichen Druckluft­erzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Wärme- und Kälteerzeugung sowie Beleuchtung und Bürogeräte wird der Verbrauch durch kontinuierliche Messung ermittelt oder mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (z.B. Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbaren Hochrechnungen abgeschätzt. Hochrechnungen bei Anlagen zur Wärme- und Käl­teerzeugung müssen unter der Verwendung von Methoden zur Temperaturbereinigung erfolgen. Die anschließende Dokumentation des Energieverbrauchs erfolgt anhand einer vorgegebenen Tabelle.

Schritt 3

Im dritten Schritt gilt es die Einsparpotentiale zu be­werten. Die energetischen Einsparpotentiale werden in Energieeinheiten und vermeidbaren Kosten er­mittelt und den Aufwendungen für Umsetzungsmaß­nahmen gegenüber gestellt. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen ist anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung wie interner Verzinsung und Amortisationszeit oder Lebenszyklus­kostenanalysen zu bewerten.

Nach Abschluss dieser Tätigkeiten sind die Ergebnisse der Geschäftsführung vorzulegen, die eine Entschei­dung über den Umgang mit den Ergebnissen trifft.

Die Geschäftsführung hat sich einmal jährlich über die Ergebnisse der Schritte 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen.