DIN 16247-1 und Alternative Systeme nach Anlage 2 SpaEfV
Der Gesetzgeber hat für kleine und mittlere Unternehmen mit der Anlage 2 SpaEfV „Alternatives System“ eine komfortable Möglichkeit geschaffen, kostengünstig und einfach den Spitzenlastausgleich zu erhalten. Vom Initialaufwand und auch vom Ablauf ist die Einführung eines Alternativen Systems fast deckungsgleich mit dem Audit nach DIN EN 16247-1. Es hat jedoch den Vorteil, dass es in den Folgejahren nur noch gepflegt werden muss, während die Audits regelmäßig wiederholt werden müssen. Zudem kann es in 2013 durch ein Schreibtischtestat zertifiziert werden, während Energieaudits noch mal durch ein teureres Vor-Ort-Audit zertifiziert werden müssen.
Schritt 1
Gemäß Anlage 2 SpaEfV hat das Unternehmen in einem ersten Schritt die eingesetzten Energieträger zu erfassen und zu analysieren. Hierzu ist eine Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger vorzunehmen. Zusätzlich sind wichtige Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen zu ermitteln. Die Ergebnisse sind in einer vorgegebenen Tabelle zu dokumentieren.
Schritt 2
In einem zweiten Schritt gilt es die Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte zu erfassen und zu analysieren. Hierzu ist eine Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher vorzunehmen, die Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie der Nebenanlagen zu erfassen.
Für gängige Geräte, z.B. in den Bereichen Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Wärme- und Kälteerzeugung sowie Beleuchtung und Bürogeräte wird der Verbrauch durch kontinuierliche Messung ermittelt oder mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (z.B. Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbaren Hochrechnungen abgeschätzt. Hochrechnungen bei Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung müssen unter der Verwendung von Methoden zur Temperaturbereinigung erfolgen. Die anschließende Dokumentation des Energieverbrauchs erfolgt anhand einer vorgegebenen Tabelle.
Schritt 3
Im dritten Schritt gilt es die Einsparpotentiale zu bewerten. Die energetischen Einsparpotentiale werden in Energieeinheiten und vermeidbaren Kosten ermittelt und den Aufwendungen für Umsetzungsmaßnahmen gegenüber gestellt. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen ist anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung wie interner Verzinsung und Amortisationszeit oder Lebenszykluskostenanalysen zu bewerten.
Nach Abschluss dieser Tätigkeiten sind die Ergebnisse der Geschäftsführung vorzulegen, die eine Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen trifft.
Die Geschäftsführung hat sich einmal jährlich über die Ergebnisse der Schritte 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen.
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