Rahmenbedingungen der verfügbaren Systeme

Welches System für wen?

Die wichtigsten Punkte, die beeinflussen, welches System für Sie in Frage kommt und ob es förderbar ist, haben wir für Sie einmal in aller Kürze aufgelistet:

In jedem Fall benötigen Sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, wenn Sie

  • Anspruch auf vergünstigte EEG-Umlage haben und
  • einen Gesamtstromverbrauch über 10 GWH pro Jahr haben oder für die Zukunft erwarten
  • und/oder Anspruch auf Spitzenausgleich nach Energie- und/oder Stromsteuergesetz haben und nicht als KMU gelten.

Als KMU, das den Spitzenausgleich beantragen möchte, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie entscheiden sich für ein „alternatives System“ und sparen damit Zeit- und Kostenaufwand gegenüber einem System nach DIN EN ISO 50001 oder
  • Sie entscheiden sich für ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 und lassen sich die Erstzertifizierung fördern.

Sie haben weder Anspruch auf die vergünstigte EEG- Umlage noch auf den Spitzenausgleich, wollen Ihre Energiekosten aber trotzdem senken?
Dann bietet sich ein freiwilliges Energiecontrolling oder ein freiwilliges ISO 50001 Energiemanagementsystem an. Beides ist förderbar.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern.

Erläuterungen:

Spitzenausgleich: Eine Steuerentlastung von der Energie- und derStromsteuer in Sonderfällen nach § 10 StromStG oder § 55 EnergieStG für versteuerte Energieerzeugnisse wie z.B. Strom die nur beantragt werden kann, wenn ein Energiemanagementsystem oder ein alternatives System vorhanden ist

Alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung): Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, die von kleinen und mittleren Unternehmen anstelle eines Energie- oder Umweltmanagementsystems betrieben werden können. In diesem Fall nach den Kriterien der „Anlage 2 Alternatives System“

Siehe auch: DIN 16247-1 und Alternative Systeme nach Anlage 2 SpaEfV

KMU: kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.